News
|
| Personalrecht (Auszug aus dem Newsletter der Regierung) |
| Tuesday, December 18, 2007 |
Modernes Personalrecht Abschaffung des Beamtenstatus
Mit einem neuen Staatspersonalgesetz soll ein zeitgemässes Personalgesetz für die Landesverwaltung geschaffen werden, welches den Anforderungen an eine moderne, effiziente und kundenorientierte Verwaltung Rechnung trägt. Das neue Staatspersonalgesetz soll das Beamtengesetz, welches aus dem Jahre 1938 stammt, ablösen. Es regelt die Rechte und Pflichten der Angestellten umfassend. Mit dem neuen Gesetz soll der überholte Beamtenstatus endgültig abgeschafft werden. Gleichzeitig soll das Dienstrecht flexibilisiert und damit stark an das Privatrecht angenähert werden. Dies soll unter anderem durch die Einführung einer Probezeit, die Möglichkeit der Versetzung sowie die Anpassung und Lockerung der Kündigungsbestimmungen geschehen. In Zukunft soll es möglich sein, bestehende Dienstverhältnisse unter bestimmten, im Staatspersonalgesetz genau umschriebenen Gründen aufzulösen. Diese Flexibilisierung des Personalrechts steht im Einklang mit den Entwicklungen in der Schweiz. Das neue Staatspersonalgesetz wurde vom Landtag bereits in erster Lesung beraten. Die zweite Lesung soll im März 2008 stattfinden, damit dieses Gesetz gleichzeitig mit dem neuen Richterdienstgesetz und dem total revidierten Gerichtsorganisationsgesetz in Kraft treten kann. Alle diese Gesetze stellen einen Teil einer umfassenden Staatsrechtsreform dar, im Rahmen welcher die massgeblichen gesetzlichen Grundlagen modernisiert und den Bedürfnissen des heutigen Staates angepasst werden.
Modernes Personalrecht Abschaffung des Beamtenstatus
Mit einem neuen Staatspersonalgesetz soll ein zeitgemässes Personalgesetz für die Landesverwaltung geschaffen werden, welches den Anforderungen an eine moderne, effiziente und kundenorientierte Verwaltung Rechnung trägt. Das neue Staatspersonalgesetz soll das Beamtengesetz, welches aus dem Jahre 1938 stammt, ablösen. Es regelt die Rechte und Pflichten der Angestellten umfassend. Mit dem neuen Gesetz soll der überholte Beamtenstatus endgültig abgeschafft werden. Gleichzeitig soll das Dienstrecht flexibilisiert und damit stark an das Privatrecht angenähert werden. Dies soll unter anderem durch die Einführung einer Probezeit, die Möglichkeit der Versetzung sowie die Anpassung und Lockerung der Kündigungsbestimmungen geschehen. In Zukunft soll es möglich sein, bestehende Dienstverhältnisse unter bestimmten, im Staatspersonalgesetz genau umschriebenen Gründen aufzulösen. Diese Flexibilisierung des Personalrechts steht im Einklang mit den Entwicklungen in der Schweiz. Das neue Staatspersonalgesetz wurde vom Landtag bereits in erster Lesung beraten. Die zweite Lesung soll im März 2008 stattfinden, damit dieses Gesetz gleichzeitig mit dem neuen Richterdienstgesetz und dem total revidierten Gerichtsorganisationsgesetz in Kraft treten kann. Alle diese Gesetze stellen einen Teil einer umfassenden Staatsrechtsreform dar, im Rahmen welcher die massgeblichen gesetzlichen Grundlagen modernisiert und den Bedürfnissen des heutigen Staates angepasst werden.
|
|
|
| « zurück zur Übersicht |
|
|