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| Mobilitätsmanagement oder ...Kleine macht Platz für die Grossen...? |
| Thursday, October 25, 2007 |
Zeitungsausschnitt:
Mit 22 Stimmen sprachen sich die Abgeordneten dafür aus, ein Gesetz über das Mobilitätsmanagement zu schaffen. Dies, obwohl nicht alle Abgeordneten von der Notwendigkeit des Gesetzes überzeugt waren.
Der Landtag behandelte das Gesetz in zweiter Lesung. Trotzdem hinterfragten einige Abgeordnete noch immer die Notwendigkeit, über das Mobilitätsmanagement des Landes ein Gesetz zu schaffen: «In den Gemeinden funktioniert es auch ohne Gesetz, wozu braucht denn das Land eines?», fragte der FL-Abgeordnete Paul Vogt. Der FBP-Abgeordnete Rudolf Lampert sprach sich zwar als Befürworter eines Mobilitätsmanagements aus, kann die Notwendigkeit eines Gesetzes aber auch nicht ganz nachvollziehen. Regierungsrat Martin Meyer erklärte die Einwände: «Wir führen eine Abgabepflicht für Staatsangestellte ein. Eine rechtliche Prüfung hat ergeben, dass es dazu eine rechtliche Grundlage braucht.»
Schritt in die richtige Richtung
Während Paul Vogt sich mit der Begründung des Regierungsrates nicht zufrieden gab, betrachtete der VU-Abgeordnete Henrik Caduff das Gesetz als einen ersten Schritt in die richtige Richtung: «Der Grundsatzentscheid, ein Mobilitätsmanagement in der Landesverwaltung nun endlich einzuführen, war überfällig.» Anlässlich der ersten Lesung habe er allerdings vorgeschlagen, zu prüfen, ob nicht im Bereich der Schulen jeweils ein oder zwei Umschlag-Parkplätze zuzulassen wären. «Diese müssten unter der gesamten Lehrerschaft geteilt werden und dürften von der einzelnen Lehrperson nur als Materialumschlagplatz genutzt werden», erläuterte Henrik Caduff seine Idee. «Ein Umschlagplatz ist nur dann sinnvoll, wenn er kurzfristig belegt wird und ihn mehrere Fahrzeuge benutzen können», sagte Regierungsrat Martin Meyer. Lehrer allerdings müssten längerfristig parken, weshalb die Regierung in der Idee keinen Sinn sehe. Der Vorschlag werde aber noch einmal auf Verordnungsebene geprüft, sicherte der Regierungsrat dem Abgeordneten zu.
Landtagsmitglieder ausgenommen Weiters warf die FL-Abgeordnete Andrea Matt die Frage auf, warum die Landtagsmitglieder von der vorgesehenen Parkplatzbewirtschaftung ausgenommen sind. «Ich finde es deplatziert, wenn sich der Landtag aus dem Mobilitätsmanagement-Konzept befreit», sagte sie. Der gleichen Meinung war auch der FBP-Abgeordnete Wendelin Lampert: «Auch wir sollten uns an die Spielregeln halten», ermahnte er die Abgeordneten. Anderer Meinung war sein Parteikollege Rudolf Lampert: «Ich weigere mich nicht, eine Parkplatzgebühr zu bezahlen. Allerdings gehört der Landtag weder zu den Angestellten des Landes noch zu Mitarbeitern von Institutionen, die dem Land nahe stehen», argumentierte er. Seiner Meinung stimmte auch Henrik Caduff zu. Wo bleibt die Solidarität?
Die Strasse effizient nutzen
Die steigende Verkehrsnachfrage, die zunehmend an die Kapazitätsgrenze stösst, machten die Schaffung des Gesetzes nötig. Das Management der Mobilität wird damit zu einer Herausforderung, welche nicht nur mit einem «Mehr» an Verkehrsinfrastruktur, sondern auch mit einem «Anders» in der Verkehrsmittelwahl begegnet werden kann, wie im Bericht und Antrag der Regierung ausgeführt ist. «Anders» bedeutet dabei, Anreize zu schaffen, das knappe Gut «Strasse» möglichst effizient zu nutzen. Die Regierung hat deshalb in ihrem Regierungsprogramm festgehalten, das freiwillige betriebliche Mobilitätsmanagment zu fördern und ein solches in der liechtensteinischen Landesverwaltung im Sinne einer Vorbildfunktion einzuführen. Ziel ist, der Anteil der Nutzung des privaten Autos für den Arbeitsweg bis zum Jahr 2010 um 15 Prozent von 70 auf 55 zu senken. Jeder Mitarbeitende kann frei entscheiden, welches Verkehrsmittel er für den Arbeitsweg verwendet. Dabei werden Anreize und Reglementierungen geschaffen, um auf das private Auto zu verzichten. In das betriebliche Mobilitätsmanagement sind folgende Personengruppen eingebunden: Mitglieder der Regierung, vollamtliche Richter wie Staatsanwälte, das Personal der Landesverwaltung, das Lehrpersonal sowie das Personal der Liechtenstein Bus Anstalt, der Landesbibliothek, des Landesmuseums, der Musikschule sowie der Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten. Die Benützung eines Parkplatzes der Landesverwaltung kann pro Tag oder pro Monat bezahlt werden. Ein Parkplatz kostet mindestens 1,50 Franken und höchstens fünf Franken pro Tag. Voraussichtlich soll das betriebliche Mobilitätsmanagement per 1. Januar 2008 eingeführt werden.
Zeitungsausschnitt:
Mit 22 Stimmen sprachen sich die Abgeordneten dafür aus, ein Gesetz über das Mobilitätsmanagement zu schaffen. Dies, obwohl nicht alle Abgeordneten von der Notwendigkeit des Gesetzes überzeugt waren.
Der Landtag behandelte das Gesetz in zweiter Lesung. Trotzdem hinterfragten einige Abgeordnete noch immer die Notwendigkeit, über das Mobilitätsmanagement des Landes ein Gesetz zu schaffen: «In den Gemeinden funktioniert es auch ohne Gesetz, wozu braucht denn das Land eines?», fragte der FL-Abgeordnete Paul Vogt. Der FBP-Abgeordnete Rudolf Lampert sprach sich zwar als Befürworter eines Mobilitätsmanagements aus, kann die Notwendigkeit eines Gesetzes aber auch nicht ganz nachvollziehen. Regierungsrat Martin Meyer erklärte die Einwände: «Wir führen eine Abgabepflicht für Staatsangestellte ein. Eine rechtliche Prüfung hat ergeben, dass es dazu eine rechtliche Grundlage braucht.»
Schritt in die richtige Richtung
Während Paul Vogt sich mit der Begründung des Regierungsrates nicht zufrieden gab, betrachtete der VU-Abgeordnete Henrik Caduff das Gesetz als einen ersten Schritt in die richtige Richtung: «Der Grundsatzentscheid, ein Mobilitätsmanagement in der Landesverwaltung nun endlich einzuführen, war überfällig.» Anlässlich der ersten Lesung habe er allerdings vorgeschlagen, zu prüfen, ob nicht im Bereich der Schulen jeweils ein oder zwei Umschlag-Parkplätze zuzulassen wären. «Diese müssten unter der gesamten Lehrerschaft geteilt werden und dürften von der einzelnen Lehrperson nur als Materialumschlagplatz genutzt werden», erläuterte Henrik Caduff seine Idee. «Ein Umschlagplatz ist nur dann sinnvoll, wenn er kurzfristig belegt wird und ihn mehrere Fahrzeuge benutzen können», sagte Regierungsrat Martin Meyer. Lehrer allerdings müssten längerfristig parken, weshalb die Regierung in der Idee keinen Sinn sehe. Der Vorschlag werde aber noch einmal auf Verordnungsebene geprüft, sicherte der Regierungsrat dem Abgeordneten zu.
Landtagsmitglieder ausgenommen Weiters warf die FL-Abgeordnete Andrea Matt die Frage auf, warum die Landtagsmitglieder von der vorgesehenen Parkplatzbewirtschaftung ausgenommen sind. «Ich finde es deplatziert, wenn sich der Landtag aus dem Mobilitätsmanagement-Konzept befreit», sagte sie. Der gleichen Meinung war auch der FBP-Abgeordnete Wendelin Lampert: «Auch wir sollten uns an die Spielregeln halten», ermahnte er die Abgeordneten. Anderer Meinung war sein Parteikollege Rudolf Lampert: «Ich weigere mich nicht, eine Parkplatzgebühr zu bezahlen. Allerdings gehört der Landtag weder zu den Angestellten des Landes noch zu Mitarbeitern von Institutionen, die dem Land nahe stehen», argumentierte er. Seiner Meinung stimmte auch Henrik Caduff zu. Wo bleibt die Solidarität?
Die Strasse effizient nutzen
Die steigende Verkehrsnachfrage, die zunehmend an die Kapazitätsgrenze stösst, machten die Schaffung des Gesetzes nötig. Das Management der Mobilität wird damit zu einer Herausforderung, welche nicht nur mit einem «Mehr» an Verkehrsinfrastruktur, sondern auch mit einem «Anders» in der Verkehrsmittelwahl begegnet werden kann, wie im Bericht und Antrag der Regierung ausgeführt ist. «Anders» bedeutet dabei, Anreize zu schaffen, das knappe Gut «Strasse» möglichst effizient zu nutzen. Die Regierung hat deshalb in ihrem Regierungsprogramm festgehalten, das freiwillige betriebliche Mobilitätsmanagment zu fördern und ein solches in der liechtensteinischen Landesverwaltung im Sinne einer Vorbildfunktion einzuführen. Ziel ist, der Anteil der Nutzung des privaten Autos für den Arbeitsweg bis zum Jahr 2010 um 15 Prozent von 70 auf 55 zu senken. Jeder Mitarbeitende kann frei entscheiden, welches Verkehrsmittel er für den Arbeitsweg verwendet. Dabei werden Anreize und Reglementierungen geschaffen, um auf das private Auto zu verzichten. In das betriebliche Mobilitätsmanagement sind folgende Personengruppen eingebunden: Mitglieder der Regierung, vollamtliche Richter wie Staatsanwälte, das Personal der Landesverwaltung, das Lehrpersonal sowie das Personal der Liechtenstein Bus Anstalt, der Landesbibliothek, des Landesmuseums, der Musikschule sowie der Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten. Die Benützung eines Parkplatzes der Landesverwaltung kann pro Tag oder pro Monat bezahlt werden. Ein Parkplatz kostet mindestens 1,50 Franken und höchstens fünf Franken pro Tag. Voraussichtlich soll das betriebliche Mobilitätsmanagement per 1. Januar 2008 eingeführt werden.
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