Personalverband öffentlicher Verwaltungen Liechtensteins

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Interview / Die soziale Verpflichtung des Staats
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Für die Bewahrung der Staatsgarantie
Wir sind ganz klar für die Beibehaltung der Staatsgarantie - zumindest bis unsere Pensionskasse ausfinanziert ist und die notwendigen Wertschwankungsreserven vollständig aufgebaut sind!
Erst danach darf und kann, unserer Ansicht nach, über das weitere Vorgehen und über das Schicksal unserer Pensionskasse und deren ca. 3000 aktiv versicherten Personen und deren ca. 500 Pensionisten debattiert und verhandelt werden.


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FAKTEN zur staatlichen Pensionskassa
zu den Fakten...

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Personalrecht (Auszug aus dem Newsletter der Regierung)
Modernes Personalrecht
Abschaffung des Beamtenstatus

Mit einem neuen Staatspersonalgesetz soll ein zeitgemässes Personalgesetz für die Landesverwaltung geschaffen werden, welches den Anforderungen an eine moderne, effiziente und kundenorientierte Verwaltung Rechnung trägt. Das neue Staatspersonalgesetz soll das Beamtengesetz, welches aus dem Jahre 1938 stammt, ablösen. Es regelt die Rechte und Pflichten der Angestellten umfassend. Mit dem neuen Gesetz soll der überholte Beamtenstatus endgültig abgeschafft werden. Gleichzeitig soll das Dienstrecht flexibilisiert und damit stark an das Privatrecht angenähert werden. Dies soll unter anderem durch die Einführung einer Probezeit, die Möglichkeit der Versetzung sowie die Anpassung und Lockerung der Kündigungsbestimmungen geschehen. In Zukunft soll es möglich sein, bestehende Dienstverhältnisse unter bestimmten, im Staatspersonalgesetz genau umschriebenen Gründen aufzulösen. Diese Flexibilisierung des Personalrechts steht im Einklang mit den Entwicklungen in der Schweiz.
Das neue Staatspersonalgesetz wurde vom Landtag bereits in erster Lesung beraten. Die zweite Lesung soll im März 2008 stattfinden, damit dieses Gesetz gleichzeitig mit dem neuen Richterdienstgesetz und dem total revidierten Gerichtsorganisationsgesetz in Kraft treten kann. Alle diese Gesetze stellen einen Teil einer umfassenden Staatsrechtsreform dar, im Rahmen welcher die massgeblichen gesetzlichen Grundlagen modernisiert und den Bedürfnissen des heutigen Staates angepasst werden.


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Regierung beantragt Gehaltserhöhungen
06.11.2007

Regierung beantragt Gehaltserhöhungen beim Landtag
Mit dem Voranschlag 2008 beantragt die Regierung beim Landtag Gehaltserhöhungen von 2% der Gesamtlohnsumme der Landesverwaltungsangestellten für Anpassungen der fixen Besoldungsanteile sowie 1% für einen variablen Leistungsanteil.


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Mobilitätsmanagement oder ...Kleine macht Platz für die Grossen...?
Zeitungsausschnitt:

Mit 22 Stimmen sprachen sich die Abgeordneten dafür aus, ein Gesetz über das Mobilitätsmanagement zu schaffen. Dies, obwohl nicht alle Abgeordneten von der Notwendigkeit des Gesetzes überzeugt waren.

Der Landtag behandelte das Gesetz in zweiter Lesung. Trotzdem hinterfragten einige Abgeordnete noch immer die Notwendigkeit, über das Mobilitätsmanagement des Landes ein Gesetz zu schaffen: «In den Gemeinden funktioniert es auch ohne Gesetz, wozu braucht denn das Land eines?», fragte der FL-Abgeordnete Paul Vogt. Der FBP-Abgeordnete Rudolf Lampert sprach sich zwar als Befürworter eines Mobilitätsmanagements aus, kann die Notwendigkeit eines Gesetzes aber auch nicht ganz nachvollziehen. Regierungsrat Martin Meyer erklärte die Einwände: «Wir führen eine Abgabepflicht für Staatsangestellte ein. Eine rechtliche Prüfung hat ergeben, dass es dazu eine rechtliche Grundlage braucht.»

Schritt in die richtige Richtung

Während Paul Vogt sich mit der Begründung des Regierungsrates nicht zufrieden gab, betrachtete der VU-Abgeordnete Henrik Caduff das Gesetz als einen ersten Schritt in die richtige Richtung: «Der Grundsatzentscheid, ein Mobilitätsmanagement in der Landesverwaltung nun endlich einzuführen, war überfällig.» Anlässlich der ersten Lesung habe er allerdings vorgeschlagen, zu prüfen, ob nicht im Bereich der Schulen jeweils ein oder zwei Umschlag-Parkplätze zuzulassen wären. «Diese müssten unter der gesamten Lehrerschaft geteilt werden und dürften von der einzelnen Lehrperson nur als Materialumschlagplatz genutzt werden», erläuterte Henrik Caduff seine Idee.
«Ein Umschlagplatz ist nur dann sinnvoll, wenn er kurzfristig belegt wird und ihn mehrere Fahrzeuge benutzen können», sagte Regierungsrat Martin Meyer. Lehrer allerdings müssten längerfristig parken, weshalb die Regierung in der Idee keinen Sinn sehe. Der Vorschlag werde aber noch einmal auf Verordnungsebene geprüft, sicherte der Regierungsrat dem Abgeordneten zu.

Landtagsmitglieder ausgenommen
Weiters warf die FL-Abgeordnete Andrea Matt die Frage auf, warum die Landtagsmitglieder von der vorgesehenen Parkplatzbewirtschaftung ausgenommen sind. «Ich finde es deplatziert, wenn sich der Landtag aus dem Mobilitätsmanagement-Konzept befreit», sagte sie. Der gleichen Meinung war auch der FBP-Abgeordnete Wendelin Lampert: «Auch wir sollten uns an die Spielregeln halten», ermahnte er die Abgeordneten. Anderer Meinung war sein Parteikollege Rudolf Lampert: «Ich weigere mich nicht, eine Parkplatzgebühr zu bezahlen. Allerdings gehört der Landtag weder zu den Angestellten des Landes noch zu Mitarbeitern von Institutionen, die dem Land nahe stehen», argumentierte er. Seiner Meinung stimmte auch Henrik Caduff zu. Wo bleibt die Solidarität?

Die Strasse effizient nutzen

Die steigende Verkehrsnachfrage, die zunehmend an die Kapazitätsgrenze stösst, machten die Schaffung des Gesetzes nötig. Das Management der Mobilität wird damit zu einer Herausforderung, welche nicht nur mit einem «Mehr» an Verkehrsinfrastruktur, sondern auch mit einem «Anders» in der Verkehrsmittelwahl begegnet werden kann, wie im Bericht und Antrag der Regierung ausgeführt ist. «Anders» bedeutet dabei, Anreize zu schaffen, das knappe Gut «Strasse» möglichst effizient zu nutzen. Die Regierung hat deshalb in ihrem Regierungsprogramm festgehalten, das freiwillige betriebliche Mobilitätsmanagment zu fördern und ein solches in der liechtensteinischen Landesverwaltung im Sinne einer Vorbildfunktion einzuführen. Ziel ist, der Anteil der Nutzung des privaten Autos für den Arbeitsweg bis zum Jahr 2010 um 15 Prozent von 70 auf 55 zu senken. Jeder Mitarbeitende kann frei entscheiden, welches Verkehrsmittel er für den Arbeitsweg verwendet. Dabei werden Anreize und Reglementierungen geschaffen, um auf das private Auto zu verzichten. In das betriebliche Mobilitätsmanagement sind folgende Personengruppen eingebunden: Mitglieder der Regierung, vollamtliche Richter wie Staatsanwälte, das Personal der Landesverwaltung, das Lehrpersonal sowie das Personal der Liechtenstein Bus Anstalt, der Landesbibliothek, des Landesmuseums, der Musikschule sowie der Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten. Die Benützung eines Parkplatzes der Landesverwaltung kann pro Tag oder pro Monat bezahlt werden. Ein Parkplatz kostet mindestens 1,50 Franken und höchstens fünf Franken pro Tag. Voraussichtlich soll das betriebliche Mobilitätsmanagement per 1. Januar 2008 eingeführt werden.


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