Personalverband öffentlicher Verwaltungen Liechtensteins

Forum

Menu
Current Articles | Categories | Search | Syndication
Artikeldetail
_________________________________________________________________________________ Droht ein inappellabler Leistungsabbau in der staatlichen Pensionversicherung?
geschrieben am Tuesday, April 08, 2008 10:15 AM von PVL

Im Schreiben der des Stiftungsrates der Pensionsversicherung für das Staatspersonal sind einige alarmierende Botschaften:

1. Die Schulden der Vergangenheit sollen von den Versicherten mit-saniert werden. Die Schulden sind entstanden, weil man sich auf allen Seiten immer auf die Staatsgarantie verlassen hat. - genau diese soll jetzt wegfallen!

2. Auf der Seite 4 werden die neuen Beitragssätze aufgezeigt. Höhere Beiträge zu Lasten der Versicherten um die Zeche der Versäumnisse der Vergangenheit zu bezahlen um dann, wenn die Kassa ausfinanziert ist das Beitragsprimat eingeführt werden kann – ohne garantierte Alterspension wie diese im Leistungsprimat garantiert wird.

...oder anders Formuliert: wie soll das gehen? Die LLB finanziert ihre Pensionskassa seit Jahren mit 14% + 7% plus Zusatzfinanzierungen von CHF 2 mio. p.a. und hat eine gesunde ausfinanzierte Pensionskassa. Da scheint es doch fragwürdig, dass man bei der staatlichen Pensionskassa davon ausgeht, mit dem Maximalbeitrag von 11% +9% ohne Zusatzfinanzierung (da Wegfall der Staatsgarantie) die unterdeckte Penisonskassa auszufinanzieren und gleichzeitig noch die versprochenen Leistungen zu erfüllen?

Das Ganze scheint dann noch fragwürdiger, wenn angeschlossene Institutionen gar versuchen bei voller Freizügigkeit abzuspringen und ihr Defizit auch noch uns überlassen...
______________________________________________________________________

Wir fordern also vorher die Einhaltung und Einlösung der gesetzlich zugesicherten Staatsgarantie zur Ausfinanzierung der Pensionsversicherung für das Staatspersonal!
______________________________________________________________________

Ist im Pensionkassenbereich schleichender und ungerechter Sozialabbau im Land Liechtenstein, das den über Jahrzente erarbeiteten Wohlstand festigte, moralisch und politisch gegenüber 3000 Versicherten möglich und vertretbar?

Der Staat ist verpflichtet als Vorreiter in den sozialen Bereichen an vorderster Stelle sich erkennbar für jedermann zu zeigen, ihm steht ja gerade eine Vorzeige- und zur Nachahmung auffordernde Pilotrolle zu 'wenn nicht der Staat wer dann sonst'. Die Worte Wohlstand und Wohlfahrt verbinden eines gemeinsam 'das Wohl des Bürgers' in all seinen Lebensabschnitten und nicht mehr.

Bitte schreiben Sie uns Ihre Meinung(en)
Sie zählen auf uns - wir zählen auf Sie. - Ihr PVL



Bitte schreiben Sie uns Ihre Meinung(en)
Sie zählen auf uns - wir zählen auf Sie. - Ihr PVL


Kommentare
von Thomas am Tuesday, April 08, 2008 10:57 AM
Bedeutet das, dass wenn der Staat seinenen Angestellten gegenüber Sozialabbau betreibt, dass meine Firma dies als Signal und Legitimität aufnimmt und dies ebenfalls in unserer Firma tut? Falls ja sind das sehr bedenkliche Impulse für uns alle.
von Markus am Tuesday, April 08, 2008 11:25 AM
Hallo

Mit den bislang wenigen Informationen, welche ich aus den Tageszeitungen sowie aus diesem Beitrag habe, graut es mir. Droht uns ein 'Pensionskassenskandal'?

Ich stelle mir grundsätzlich die Frage, weshalb ein Loch in unserer Pensionskasse ist. Und dies trotz Staatsgarantie. Hat da jemand geschlafen?

Ich hoffe und wünsche mir für alle der 3000 Versicherten und ihre Familien, dass ich völlig daneben liege.

Ich bitte die PVL um weitere objektive Informationen.

Danke und Gruss
Markus
von MRB am Tuesday, April 08, 2008 4:59 PM
Das ist wohl dicke Post die heute Mittag ins Haus flatterte. In einem etwas kompliziert verfassten Schreiben wird das Staatspersonal vor die Tatsache gestellt, dass in unserer Pensionskasse mindestens CHF 60 Millionen fehlen. Betonung auf mindestens.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Versicherungsnehmer / Staatspersonal für die Fehler der Politik aufkommen soll, indem demnächst die Beiträge erhöht werden sollen.

Erschreckend ist zudem, wie schnell und plötzliche die Regierung auf diese glorreiche Idee gekommen ist.

Ist der plötzlich aufgetretene Aktionismus der Regierung auf die Initiative des Herrn Sele zurückzuführen?

Ist der Staat seiner Pflicht jeweils nachgekommen und wurden die gesetzlichen Sonderbeiträge jeweils in benötigter Höhe in die Kasse einbezahlt?

Ich denke nicht, dass das Millionenloch von gestern auf heute entstanden ist. Hat das denn niemand vorher bemerkt. Gibt es überhaupt eine Kontrollstelle oder dergleichen?

Ich bin kein Finanz- oder Versicherungsfachmann. Möglicherweise liege ich mit meiner Interpretation des ober erwähnten Schreibens auch falsch.

Ich hoffe, dass sich der PVL einschaltet und Licht hinter diese dunklen Wolken bringt.

Mich würden die Meinungen der PVL Mitglieder und vor allem die Meinung des PVL zu diesem heiklen Thema interessieren.

Schöne Grüsse
MRB

von Gerri am Tuesday, April 08, 2008 5:00 PM
Das Problem mit der Ausfinanzierung besteht schon seit dem Jahre 2001.
In der Zwischenzeit wurde viel geredet und das Loch (60 Mio. CHF) wurde immer grösser.
Ich frage mich, muss ich für die Versäumnisse die Zeche bezahlen?

Aus dem Landtagsprotokoll Nr. 134/2004
Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Gemäss Art. 14 Bst. d des Gesetzes über die Pensionsversicherung übernimmt das Land gegenüber der Pensionsversicherung für das Staatspersonal die Finanzierungsgarantie, und gemäss Art. 19 ist der Dienstgeber zur Leistung eines Sonderbeitrages verpflichtet, wenn dies nach der finanziellen Lage der Pensionsversicherung notwendig ist. Die technischen Verpflichtungen der Pensionskasse werden nach den Grundsätzen der Versicherungsmathematik festgestellt. Aus diesem Grund ist jährlich eine versicherungsmathematische Bilanz zu erstellen. Wenn sich dann aufgrund von zwei aufeinander folgenden versicherungsmathematischen Bilanzen die finanzielle Lage verschlechtert, so hat der Stiftungsrat bei den Dienstgebern Antrag auf Leistung der gesetzlichen Sonderbeiträge zu stellen. Dies zu den gesetzlichen Grundlagen.
Die versicherungstechnische Lage der Pensionsversicherung hat sich in den 80er und 90er Jahren stetig verbessert und es konnte seit 1992 auf die Entrichtung eines Sonderbeitrages der Arbeitgeber verzichtet werden. Die Gründe für diesen positiven Verlauf lagen in der sehr erfreulichen Entwicklung der Vermögensertragslage sowie im günstigen Risikoverlauf der Versicherten. Deutlich anders zeigt sich aber das Bild ab dem Jahre 2001. In den versicherungsmathematischen Bilanzen ab dem Jahr 2002 kommen die Auswirkungen der ungünstigen Börsenentwicklung in den Jahren 2001 bis 2002 sowie die Umstellung auf die neuen Rechnungslegungsgrundlagen EVK 2000 in einer markanten Abnahme des Deckungsgrades zum Ausdruck.

von Thomas am Thursday, April 10, 2008 1:25 PM
Die Wirtschaft kann nur dann langfristig optimal funktionieren, wenn die Verwaltungen als Leistungsträger akzeptiert, respektiert und gewürdigt werden. ...oder, was nützt mir als Unternehmer ein (Gross-)Auftrag, wenn die Rahmenbedingungen, der Service oder die benötigten Bewilligungen nicht in nützlicher Frist zu erhalten ist? Dann kann es sein, dass der (Gross-)Auftrag wo anders Anklang findet etc. Wir haben einen wichtigen und grossen Standortvorteil – nicht zuletzt, weil wir eine gut funktionierende und effiziente Landesverwaltung haben, welche mit qualifizierten Mitarbeitern ihr möglichstes dazu beitragen wichtige Dienstleistungen effizient zu erfüllen. Wollen wir das langfristig erhalten? Dann stoppt die drohende Verschlechterung der Anstellungsbedinungen…
von Josef Sele am Wednesday, April 16, 2008 6:05 PM
Darf ich als Aussenseiter auch einen Kommentar schreiben?
Ich habe mit Interesse die Beiträge gelesen. Viele scheinen Angst zu haben – unbegründet, wie ich meine.
Ich versuche mit einfachen Worten die Gesetzesinitiative zu erläutern:

Zuerst etwas Grundsätzliches:
Bei gleichen Leistungen kostet das Beitragsprimat gleich viel wie das Leistungsprimat. Die Altersleistungen sind immer abhängig von den Erträgen, die auf dem Kapital- und Immobilienmarkt erwirtschaftet werden und, im Fall des Rentenbezuges, von der Lebenserwartung. Die Kosten der Risiken Invalidität und Tod infolge von Krankheit sind beim Staatspersonal vergleichbar mit jenen in Industrie und im Gewerbe. Kurz: Hohe Leistungen erfordern hohe Beiträge, hohe Beiträge ermöglichen hohe Leistungen. Sollen die Leistungen gehalten werden, so müssen die Beiträge entsprechend angepasst werden. Ich habe nichts dagegen, wenn der Arbeitgeber seinen Anteil erhöht. Es geht nicht darum, den Staatsangestellten etwas wegzunehmen.

Gegenwärtig gelangen die den Staatsangestellten vom Lohn abgezogenen Sparbeiträge mit den Beiträgen des Arbeitgebers in einen grossen Topf, d.h. sie werden nicht den einzelnen Angestellten gutgeschrieben. Wechselt ein Staatsangestellter seinen Arbeitgeber (Austritt), so kann er tendenziell weniger Geld zum neuen Arbeitgeber mitnehmen (Freizügigkeitsleistung) als in Industrie und Gewerbe üblich. Beim heutigen Versicherungssystem subventionieren die jungen Versicherten die alten; die nur für kurze Zeit angestellten Personen subventionieren die Angestellten mit vielen Dienstjahren und Angestellte mit einer normalen Lohnentwicklung subventionieren die Aufsteiger. Der grosse gemeinsame Geldtopf verleitet auch zum Missbrauch, z.B. wenn aus Gefälligkeit kurz vor der Pensionierung stehende Angestellte eine Lohnerhöhung erhalten, damit die Altersrente höher ausfällt. Oder wenn bei Lohnerhöhungen nicht in die Pensionskasse eingezahlt wird. Dies geht zu Lasten der verbleibenden Versicherten.

Neu soll es für die Altersvorsorge keinen gemeinsamen Topf mehr geben. Jeder Staatsangestellte soll die Sparbeiträge gutgeschrieben bekommen und bei einem Stellenwechsel ungekürzt zum neuen Arbeitgeber mitnehmen können. Oder er soll bei Pensionierung den angesparten Betrag in eine Rente umwandeln können. Das vorgeschlagene System ist transparenter und die Verwaltung ist kostengünstiger.

Meine Gesetzesinitiative will diesen Systemwechsel für alle Staatsangestellten. Die Regierung will den Systemwechsel nur für die angeschlossenen Betriebe wie Post, LKW und Gemeinden ermöglichen, die zum Teil schon lange einen Systemwechsel fordern.

von adm_klth am Wednesday, April 16, 2008 10:51 PM
Sehr geehrter Herr Sele

Selbstverständlich darf jeder einen Kommentar schreiben - danke.

Hierzu kann ich nur folgendes mitteilen:
1. Beitragsprimat:
Hier werden die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerbeiträge in Form eines Sparkontos einbezahlt und mehr oder weniger gut verzinst (Sie erwähnen ironischerweise den Immobilien- und den Aktienmarkt). Am Ende wird das Guthaben mittels eines Rentenumwandlungssatzes in eine entsprechende Rente umgewandelt. Die Verzinsung als auch der Umwandlungssatz sind entscheidend für die jeweilige Rente. Das Risiko liegt voll beim Versicherten. Bei Privatunternehmen, welche bei hohen Gewinnen einen Teil des Gewinnes in die PK einbezahlen (Steuervorteil bei gleichzeitiger Steigerung der Arbeitsplatzattraktivität) mag dies durchaus Vorteilhaft sein. Beim Staat laufen die Uhren etwas anders. Der Staat kann nicht einfach einen Teil des Überschusses in die PK fliessen lassen - wie wir ja alle wissen führt dies nur zu Unverständnis - vor allem bei denjenigen,
welche diese Thematik doch eigentlich verstehen sollten.
2. Leistungsprimat:
Hier wird dem Versicherten eine fixe Altersleistung in % des Lohnes garantiert. D.h. bei vollen Beitragsjahren (40 Beitragsjahre) sind dies aktuell 50.4% des versicherten Lohnes. Dafür nehmen die Versicherten einiges in Kauf, nämlich höhere Lohnabzüge bei gleichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen (50:50), sowie Verzicht auf hohe Verzinsung bei guten Börsenjahren etc. Wir sind jedoch der Auffassung, dass mit den Vorsorgegeldern nicht spekuliert werden sollte. Was ja beim Beitragsprimat viel höher gewichtet wird. Bei den gewinnorientierten Privatunternehmen verstehen wir den Sinn eines Beitragsprimates, da dieser das Unternehmen nicht unnötig mit fiktiven Eventualverpflichtungen belastet und bei einem allfälligen Verkauf oder einer Fusion höhere Bewertungen ermöglichen etc. Gleichzeitig kann die Unternehmung die gesamte Verantwortung und das Risiko an die Versicherten abtreten. Aus Unternehmersicht eine tolle Sache! Aus unserer Sicht ist dies nicht der ursprüngliche Sinn einer Altersvorsorge, sondern eine moderne Erscheinung der gewinnorientierten Unternehmensstrategien.

Mir scheint, dass hier mit Neid versucht wird etwas Gutes kaputt zu machen. Bitte überlegen Sie sich einmal genau ob Ihre Motive die richtigen sind. Danke.

von Josef Sele am Thursday, April 17, 2008 10:50 AM
Geschätzter Thomas

Du hinterfrägst meine Motive. Dazu nur so viel: Ich erhalte eine ordentliche Pension aus einer Pensionskasse, die mittlerweile aufs Beitragsprimat umgestellt wurde. Ich habe deshalb keinen Grund neidisch zu sein.

Mein Hauptmotiv?
Mich stört die marode Pensionskasse und ich strebe deren Sanierung an. Mit dieser Gesetzesinitiative soll Bewegung in die Angelegenheit kommen. Mir wird vielerorts bestätigt, dass diese Initiative Regierung, Stiftungsrat, Parteien und Versicherte aus dem Busch klopft und die Sanierung beschleunigt.

von Gerhard Hermann am Friday, April 18, 2008 1:50 PM
Sehr geehrter Herr Sele

Es freut mich, dass Sie unser Forum benutzen.

Ich möchte Sie bezüglich ihrer Aussage "Der grosse gemeinsame Geldtopf verleitet auch zum Missbrauch, z.B. wenn aus Gefälligkeit kurz vor der Pensionierung stehende Angestellte eine Lohnerhöhung erhalten, damit die Altersrente höher ausfällt. Oder wenn bei Lohnerhöhungen nicht in die Pensionskasse eingezahlt wird. Dies geht zu Lasten der verbleibenden Versicherten." folgendes fragen :

Ist das nur eine Annahme oder gibt es hier wirklich einen Missbrauch?

Sollten unsere Ersparnisse wirklich missbraucht werden, dann würde das nicht am System liegen , sondern an den verantwortlichen Personen.

Haben Sie wirklich konkrete Hinweise, dann lade ich sie ein uns diese zu nennen. Ansonsten möchte ich Sie bitten bei der Sache zu bleiben.
von Josef Sele am Friday, April 18, 2008 6:55 PM
Sehr geehrter Herr Hermann

Danke schön für das Interesse.

Ich erwähnte, dass der grosse gemeinsame Geldtopf zum Missbrauch verleite und Sie fragen mich: „Ist das nur eine Annahme oder gibt es hier wirklich einen Missbrauch?“

Meine Antwort: Ich kann Ihnen keinen konkreten Fall beim Staat nennen, weil ich die entsprechenden Hinweise nicht hinterfragt habe. Das ist vielleicht unsachlich, aber erkundigen Sie sich doch in Ihrem Umfeld. Ich glaube die Missbrauchsgefahr bei uns ist heute geringer als früher. Konkrete Fälle des Missbrauchs kenne ich aus meiner Beratungstätigkeit, die sich aber nicht beim Staat abspielten.

Das Leistungsprimat ist, systembedingt, komplex und unübersichtlich. Googeln Sie mit den Begriffen „Leistungsprimat“ und „Unterschiede“ im Internet und Sie finden Hinweise von Fachleuten, welche die Missbrauchsgefahr beim Leistungsprimat höher einschätzen als beim Beitragsprimat.

von Markus am Wednesday, April 23, 2008 10:19 PM
Irgendwie kommt mir diese Angelegenheit etwas 'schräg' hinüber. Die grossen zwei Parteiblätter schweigen sich in dieser Sache aus. Mir scheint's, dass die nicht viel von diesem angeblichen 'Finanzloch' wissen und es möglicherweisse auch 'totschweigen' wollen. Ein Befehl von oben? Ach ja, die Wahlen stehen bevor. Alles klar. Die wollen vermutlich weder Fehler zugeben noch die vielen Versicherungsnehmer bzw. potenziellen Wähler aus dem Busch locken. Ein Schelm, der böses dabei denkt.

So etwa nach dem Motto: Lieber ruhig bleiben, nicht in die Kritik geraten, schleichend etwas einführen und den Kleinen gehörig auf den Zehen herum trampeln. So wie sich das gehört. Und welche Rolle spielt dabei Herr Sele. Will er wirklich die marode Pensionskasse sanieren. Oder sich selbst?!?

Noch ein kleiner Tipp. Ich würde noch mehr Österreicher und Schweizer bei der Landesverwaltung anstellen, denn die haben in Liechtenstein kein Stimm- und Wahlrecht.

Bei meinen Ausführungen handelt es sich lediglich um meine subjektive Meinung.

Gruss
Markus
von Robert am Wednesday, February 10, 2010 2:24 PM
Ist eigentlich in dieser Sache etwas positives geschehen bzw. wurden die nötigen Schritte zur Beseitigung der Unterdeckung bereits gemacht, oder wird da weiterhin abgezockt und totgeschwiegen? Was ist eigentlich mit der Verantwortung von Stiftungsrat, FMA und nicht zu letzt der Regierung in dieser Sache? Danke für weiter Infos und auch einen grossen Dank an die Adresse des PVL!
Click here to post a comment


Zurück